Familienrecht

Ihr Ansprechpartner für Erb- und Familienrecht in Deutschlandsberg

Gerade im sensiblen Bereich von Familie und Ehe spielen Vertrauenswürdigkeit und Diskretion eine ausschlaggebende Rolle. Dies gilt folglich auch für die Wahl eines rechtlichen Beistands in erb- und familienrechtlichen Angelegenheiten. Unsere Kanzlei in Deutschlandsberg verfügt auf diesen Gebieten über jahrelange Erfahrung und bietet ihren Klienten somit umfassende fundierte Beratung und Betreuung. Wir sind unter anderem Ihr Ansprechpartner, wenn es um das Scheidungs- sowie Scheidungsfolgenrecht, das Unterhaltsrecht oder das Adoptionsrecht geht.

Zuverlässig und diskret: Erb- und Familienrecht

Darüber hinaus haben sich unsere Mitarbeiter auf die fachspezifische Bearbeitung erbrechtlicher Fragestellungen spezialisiert: In unserer Kanzlei werden Verlassenschaften unkompliziert im sogenannten Eingabenweg abgewickelt. Die Voraussetzung dafür ist, dass unter den Erben in Hinblick auf die Verlassenschaft Einigkeit herrscht. Wir treten bei erbrechtlichen Sachen als sogenannter Erbenmachthaber in Erscheinung. Welcher Anwalt in einem konkreten Fall die Vertretung in einem Verlassenschaftsverfahren übernimmt, entscheidet das Gericht.

 

Die Kanzlei Dr. Christoph Klauser in Deutschlandsberg setzt sich ausführlich mit den verschiedensten Aspekten des Erb- und Familienrechts auseinander.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.